Der Vorsitzende der Expertengruppe zum Verwaltungskostenabbau bei der EU-Kommission, der frühere bayerische Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber wies das Sekretariat zum EU-Bürokratieabbau in Brüssel an, die Verwaltungspraxis der Kommission bei der Vergabe von Druckaufträgen zu überprüfen. Dies teilte er dem Bundesverband Druck und Medien (bvdm) in Wiesbaden am 3. September 2009 schriftlich mit.

Anlass ist eine Beschwerde des Spitzenverbandes der deutschen Druckindustrie von Anfang August. Der bvdm beanstandet, dass seine Mitgliedsunternehmen, die sich um Druckaufträge für Eurostat-Veröffentlichungen bewerben, mehr als 100seitige Ausschreibungsunterlagen bearbeiten müssen. Konkret besteht die beanstandete Ausschreibung aus einen 71seitigen Lastenheft nebst 13 Anlagen mit 26 Seiten, einem Dienstleistungsrahmenvertrag von 27 Seiten, die Vorlagepflicht von  16 Dokumenten und 2 Fragebögen mit 6 Seiten. Außerdem haben die Geschäftsführer einen Strafregisterauszug einzureichen.

Derart hohe Anforderungen sind nach Ansicht des bvdm allenfalls für den Wertpapier- und Sicherheitsdruck gerechtfertigt. Die Beamten in Brüssel müssten sich im Leistungsbereich endlich vom althergebrachten Grundsatz hoheitlichen Denkens verabschieden. „Die bestehenden Anforderungen sind inquisitorisch und absurd, wenn es nur darum geht, ein Angebot für einen schlichten Druckauftrag abgeben zu dürfen. Die Beamten sollten vielmehr nach Qualität und Leistungsfähigkeit des Druckereibetriebes entscheiden“, kommentierte bvdm-Hauptgeschäftsführer Thomas Mayer den Vorgang in Wiesbaden.

Quelle: Bundesverband Druck und Medien e.V.

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