Leitfaden für die betriebliche Praxis in der Druck- und Medienindustrie vom Bundesverband Druck und Medien. Mit Blick auf die Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Bundesregierung die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 18 Monate verlängert. Das „Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ erleichtert derzeit den Zugang zur Kurzarbeit und entlastet die Arbeitgeber zusätzlich von den Kosten der Weiterbeschäftigung ihrer Arbeitnehmer.

Der Bundesverband Druck und Medien hat dazu speziell auf die Branche zugeschnitten für die Betriebe einen Leitfaden „Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld“ herausgegeben. Autorin und Rechtsanwältin Claudia Stöhr-Dill:

Kurzarbeit ist ein probates Instrument für den Arbeitgeber, um Mitarbeiter im Betrieb zu halten, obwohl die Auftragslage vorübergehend kaum Beschäftigung bringt. Kurzarbeit hält die Unternehmen in ihrer Substanz gesund, weil das Mitarbeiter-Know-how nicht verloren geht.

Mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes verringert der Arbeitgeber Lohnaufwendungen und die Arbeitnehmer sind vor starken Lohnverlusten geschützt. Bei Kurzarbeit sind zahlreiche gesetzliche Vorschriften zu beachten. Die Bundesagentur ist verpflichtet, die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld genau zu prüfen.

Hier vermittelt der aktuelle Leitfaden den Betrieben, was sie bei der Einführung von Kurzarbeit und Beantragung von Kurzarbeitergeld unter Berücksichtigung der Gegebenheiten in der Druckindustrie bedenken müssen.

Neben den Grundlagen zur Einführung des Kurzarbeitergeldes sind die Voraussetzungen für dessen Gewährung ausführlich und praxisorientiert dargestellt. Der Ratgeber erläutert alle vom Arbeitgeber geforderten Maßnahmen und gibt Auskunft über noch vorhandene Spielräume. Die Berechnung des Kurzarbeitergeldes sowie der Sozialversicherungsbeiträge wird mit Beispielen verdeutlicht. Ein eigener Abschnitt berücksichtigt besondere Fallgestaltungen bei der Kurzarbeit und gibt Aufschluss darüber, was z. B. bei Arbeitszeitflexibilisierung, Krankheit, Urlaub, Mutterschutz oder Altersteilzeit zu beachten ist.

Die umfangreichen Anlagen enthalten hilfreiche Mustervereinbarungen zur Kurzarbeit mit dem Arbeitnehmer und dem Betriebsrat sowie ein Beispiel für die Glaubhaftmachung der Anspruchsvoraussetzung für das Kurzarbeitergeld gegenüber der Arbeitsagentur.

Neben den maßgeblichen Rechtsverordnungen und Gesetzestexten sind auch die Tabellen der Bundesagentur für Arbeit für zur vereinfachten Berechnung des Kurzarbeitergeldes enthalten. Aktuell ist das „Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ eingearbeitet. Zudem sind die Musterformulare der Arbeitsagenturen für die Anzeige des Arbeitsausfalls und den Leistungsantrag enthalten.

Die Broschüre „Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld – Leitfaden für die betriebliche Praxis in der Druck- und Medienindustrie“ kann unter der Artikel-Nr. 81020, bei den Druck- und Medienverbänden oder unter www.point-online.de bezogen werden.

Quelle: Bundesverband Druck und Medien e. V.

Jetzt Druckpreise vergleichen und Druckkosten senken