Am 2. Mai 2007 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Verordnung des Mediengestalters/der Mediengestalter/in Digital und Print erlassen. Sie gilt ab 1. August 2007. Alle Auszubildenden die sich derzeit im 1. oder 2. Ausbildungsjahr befinden, beenden Ihre Ausbildung nach der alten Verordnung Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien. Gegenüber der bestehenden Verordnung ist… [weiterlesen]