Am 2. Mai 2007 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Verordnung des Mediengestalters/der Mediengestalter/in Digital und Print erlassen. Sie gilt ab 1. August 2007. Alle Auszubildenden die sich derzeit im 1. oder 2. Ausbildungsjahr befinden, beenden Ihre Ausbildung nach der alten Verordnung Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien. Gegenüber der bestehenden Verordnung ist die Neuschneidung der Fachrichtungen und die kompetenzorientierte Beschreibung und Präzisierung der Prüfungen zu beachten. In Zukunft gibt es drei Fachrichtungen: Planung und Beratung, Konzeption und Visulisierung, Gestaltung und Technik. Die aktuelle Broschüre der ZFA „Mediengestalter/in Digital und Print – Information für Ausbildungsbetriebe“, enthält neben der Verordnung mit Erläuterungen, den Ausbildungsrahmenplan, umfangreiche Informationen zu den Prüfungen, die Struktur des Rahmenlehrplanes für die Berufsschule, das Ausbildungsprofil und Informationen zur Ausbildungsstruktur und dem zugrunde liegenden Qualifizierungskonzept.

Informationsschrift, 48 Seiten, DIN A4, Art.-Nr. 84 512. Hrsg: Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien (ZFA) Kassel. Bezug: Druck- und Medienverbände.

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