Als einen wichtigen „Schritt in die richtige Richtung“ haben der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) am 25. Januar 2012 in Berlin die Ausnahmeregelungen für die journalistischen Datenverarbeitung bei dem geplanten neuen Datenschutzgesetz auf EU-Ebene bezeichnet.

Anlass ist die Novellierung der EU-Datenschutzrichtlinie. An ihre Stelle soll eine umfangreiche Verordnung treten, die unmittelbare Geltung in allen Mitgliedsstaaten beansprucht und die nationalen Datenschutzgesetze weitgehend zugunsten einheitlicher Standards verdrängt.

Allerdings blieben Risiken für die redaktionelle Freiheit, hieß es dazu weiter von VDZ und BDZV. Denn die derzeit geltenden nationalen Presseausnahmen würden nichtig und der neue Schutz müsse erst durch Gesetze in jedem einzelnen Mitgliedsstaat eingeführt werden. Das könne zu Diskussionen über die Pressefreiheit mit ungewissem Ausgang führen, wie etwa das Beispiel Ungarn zeige. Die Verlegerorganisationen appellieren daher an EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Ministerrat, im weiteren Verlauf des Verfahrens die journalistische Datenverarbeitung „unmittelbar und umfassend“ von der EU-Datenschutzrichtlinie auszunehmen.

Positiv bewerten die Verleger den Verzicht auf weitgehende Beschränkungen der adressierten Leserwerbung für Zeitungen und Zeitschriften sowie des Frei- und Wechselversands von Fachzeitschriften. Pressedirektvertrieb und Leserwerbung  seien Bedingungen jeder Pressefreiheit und sollten nun auch auf der Grundlage der neuen Verordnung zulässig bleiben“, so weiter BDZV und VDZ.

Genauer zu prüfen sei noch, welche Auswirkungen der Entwurf auf die digitalen Geschäftsmodelle der Verlage haben könne. Online-Werbung, Bewerbung digitaler Abonnements, E-Commerce etc. dürften durch EU-Datenschutzrecht nicht beschädigt werden, soll die Presse in Europa die digitale Zukunft mitgestalten.

Weiterführender Link > Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)

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