Die Europäische Kommission hat sich im Rahmen ihrer Digital Agenda zum Ziel gesetzt, die Elektronische Rechnungsstellung bis zum Jahre 2020 als ausschließlichen Standard zu etablieren. Das Europäische Komitee für Normung (CEN) hat sich mit Umsetzungsmöglichkeiten der darin genannten Maßnahmen beschäftigt.

Der Bundesverband Druck und Medien kritisiert in einem Schreiben an deutsche EU-Abgeordnete die Förderung von E-Invoicing als von der EU-Kommission favorisierten künftigen alleinigen Rechnungsstandard. Dieses Bestreben der EU benachteilige ganze Industriezweige, deren Beschäftigte und weite Teile der Endverbraucher. Der bvdm bittet das EU-Parlament um eine differenzierte und neutrale Betrachtung eines Themas, das Wirtschaftszweige, wie die IT-Industrie, einseitig fördere und Branchen wie die Druck- und Medienindustrie ausgrenze und massiv schädige.

Der Bundesverband Druck und Medien stellt sich damit hinter die von Intergraf, der europäischen Dachvereinigung der Druck- und Medienverbände, sowie den europäischen Partnerverbänden aus Papier-, Medien-, Werbe- sowie Versandindustrie vorgestellte Kritik an der bisherigen Argumentation der EU-Kommission.

Die Argumentation der EU-Kommission zur angeblich umweltfreundlicheren und kostengünstigeren Online-Rechnung im Gegensatz zur papiergebundenen Rechnung greife zu kurz. Neben den direkten Produktions- und Energiekosten müssten die indirekten Aufwendungen für den Betrieb der digitalen Netze und das Vorhalten der digitalen Rechnung mit in Betracht gezogen werden. In der Praxis werde das Gros der elektronischen Rechnungen bei Unternehmen und Endverbrauchern nach wie vor ausgedruckt. Der beschworene Umweltschutzaspekt komme also nicht zum Tragen. Die Kosten würden lediglich auf den Verbraucher bzw. die Kunden abgewälzt.

Der bvdm verurteilt jegliche Stigmatisierung von Printprodukten. „Print gehört auch im Zieljahr der Digital Agenda 2020 zu einem gesunden ausbalancierten Medienmix. Druckprodukte – auch in der Geschäftskommunikation – haben einen hohen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Wert. Diesen muss die EU-Kommission wahren“, fordert bvdm-Hauptgeschäftsführer Dr. Paul Albert Deimel im Schreiben an die Parlamentarier.

Die Frage, in welcher Form Unternehmen Rechnungen verschicken, sei eine originär unternehmerische Entscheidung. Der bvdm sieht keinen Handlungsbedarf der EU, in diese unternehmerische Freiheit einzugreifen und Markt verzerrende Vorgaben zu machen. Stattdessen dürfen die Interessen der Beschäftigten der Druck- und Medienbranche, der Werbeindustrie und der Logistikkette, sowie die Nutzungs¬gewohnheiten der Endverbraucher bei den Maßnahmen der EU nicht vernachlässigt werden, fordert der bvdm.

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