Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat Ende August die neue Verordnung über die Prüfung zu den anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Medienwirtschaft (Medien-Fortbildungsverordnung) erlassen. Die neue Weiterbildungsrichtlinie regelt die Prüfungen für Industriemeister der Fachrichtung Printmedien und Medienfachwirte der Fachrichtungen Print und Digital. Sie tritt am 1. September 2009 in Kraft.

In dem neuen Konzept, an dem die Sachverständigen der Verbandsorganisation wesentlich beteiligt waren, sind die beiden Weiterbildungsprofile Industriemeister und Medienfachwirt inhaltlich aufeinander abgestimmt. Der überwiegende Teil der Prüfungsanforderungen ist identisch formuliert, da im mittleren Management das Planen, Steuern, Durchführen und Kontrollieren von Medienproduktionen auf Basis gleicher betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge basiert.

Die wesentlichen Unterschiede ergeben sich im Bereich der technischen Kompetenzen. Die Prüfungsanforderungen für Industriemeister der Fachrichtung Printmedien und für Medienfachwirte der Fachrichtung Print sind im Bereich des Qualifikationsschwerpunktes „Printmedienproduktion“ identisch, unterscheiden sich aber in dem Vertiefungsschwerpunkt Produktionsprozesse, der sich für Industriemeister auf „Druck- und Druckweiterverarbeitungsprozesse“ und für Medienfachwirt auf „Druckvorstufenprozesse“ bezieht. Das weitere Fortbildungsprofil, das in der Verordnung integriert ist, der Medienfachwirt Digital, unterscheidet sich insbesondere in den Qualifikationsschwerpunkten „Digitalmedienproduktion“ und „Digitalmedienprozesse“.

Facharbeiter, die sich weiterbilden wollen, können sich nun für drei klar abgegrenzte Weiterbildungsprofile entscheiden: Industriemeister Digitalmedien, Medienfachwirt Print und Medienfachwirt Digital. Durch die Schwerpunktbildung in den Produktionsprozessen, ist der Industriemeister mehr geeignet für Facharbeiter aus dem Druck und der Druckweiterverarbeitung, der Medienfachwirt mehr für Mediengestalter, wobei hier noch die Wahl zwischen Druckvorstufen- und Digitalmedienprozessen besteht. Allerdings kann man als Facharbeiter, unabhängig vom Ausbildungsberuf, zwischen den drei Profilen entscheiden. Letztlich ist die Entscheidung davon abhängig, von welchem Profil man sich auf dem Arbeitsmarkt die größten Chancen verspricht. Die beteiligten Verbände haben die Profile auf die Anforderungen der technischen und kaufmännischen Führungsebene in Unternehmen der Medienindustrie abgestimmt. Sie empfehlen ihren Untenehmen sich mit der neuen Konzeption auseinander zu setzen.

Bildungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Prüfung führen die Druck- und Medienverbände in Kooperation mit den Industrie- und Handelskammern durch. Derzeit erstellt eine Arbeitsgruppe des DIHK den neuen Rahmenplan für Vorbereitungslehrgänge. Die Gesamtzeit der Weiterbildungsmaßnahme umfasst 840 Unterrichtseinheiten. Weitere Informationen zu den Prüfungsanforderungen und den Vorbereitungslehrgängen erhalten Sie bei den Druck- und Medienverbänden oder der IHK vor Ort.

Quelle: Bundesverband Druck und Medien e. V.

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