Der Bundesverband Druck und Medien setzt sich gemeinsam mit den Handelsverbänden HDE und BGA sowie dem Gesamtverband Textil und Mode für eine faire Lastenverteilung in der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung ein. Eine Reform der Beitragsgestaltung im Pensionssicherungsverein dürfe nicht zu einer Entlastung großer Unternehmen zu Lasten kleinerer und mittelständischer Unternehmen führen.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hatte im Vorfeld einen Entwurf zur Einführung einer neuen, risikoorientierten Beitragsgestaltung im Pensionssicherungsverein vorgelegt. Der Pensionssicherungsverein (PSV) sichert Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung und übernimmt im Falle einer Unternehmensinsolvenz die Versorgung der Arbeitnehmer. Finanziert wird der PSV aus Mitgliedsbeiträgen der Unternehmen.

Nach den Vorstellungen der BDA sollen Unternehmen, die Rentenansprüche zum Beispiel über Treuhandvermögen absichern, weniger Beiträge an den PSV zahlen. Im Fall der Insolvenz des Unternehmens könnten die Rentenansprüche aus dem Treuhandvermögen gedeckt werden, der PSV werde also nur zu einem geringeren Teil in Anspruch genommen.

Nach einem Gutachten der Heubeck AG würde dieses System allerdings im Gegenzug zu einer Beitragssteigerung um etwa 15 Prozent für Unternehmen führen, die nicht über entsprechende Sicherungsmittel verfügen. Dies sind insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen. Profitieren würden dagegen große, international agierende Unternehmen.

Diese ungleiche Lastenverteilung ist aus Sicht des bvdm insbesondere deshalb problematisch, weil der vorgeschlagenen Beitragsentlastung nicht zwingend ein geringeres finanzielles Risiko für den PSV gegenübersteht. Aus Praktikabilitätsgründen soll die Werthaltigkeit des Treuhandvermögens nämlich nicht umfassend geprüft werden. Bisher ist auch ungeklärt, ob im Fall der Insolvenz des Unternehmens das Treuhandvermögen tatsächlich für die Erfüllung von Betriebsrentenansprüchen zur Verfügung steht und wie es verwertet werden kann.

Aus Sicht des bvdm darf es nicht möglich sein, dass Unternehmen PSV-Beiträge einsparen und gleichzeitig Risiken auf die Solidargemeinschaft des PSV abwälzen. Die Bedenken des bvdm gegen das neue Beitragskonzept finden ihre Bestätigung auch in einem von Professor Dr. Gregor Thüsing (Bonn) vorgelegten Gutachten.

Am 28. September 2012 wird der Ausschuss Betriebliche Altersvorsorge der BDA über den BDA- Entwurf und die Stellungnahme der Verbände beraten.

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Bundesverband Druck und Medien e.V.

 

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