Bei den Verhandlungen über einen neuen Gehalts- und einen neuen Manteltarifvertrag zwischen dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und den Gewerkschaften Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und dju in ver.di, gestern in Dortmund, hat es keine Annäherung bei den jeweiligen Standpunkten gegeben.

„Die Gewerkschaften blenden konsequent die wirtschaftliche Situation der Branche aus“, betonte der Verhandlungsführer des BDZV, Werner Hundhausen. Obwohl die wirtschaftliche Entwicklung in den vergangenen zehn Jahren zu Ungunsten der Verlage verlaufen sei, verweigerten ver.di  und der DJV jede Reform der Tarifverträge.

Die Zeitungsverleger hatten in der aktuellen Runde noch einmal ihren Lösungsansatz umfassend dargelegt. Danach soll für existierende Arbeitsverhältnisse das Jahresgehalt aus 13 Monatsgehältern bestehen. Der Gehaltstarifvertrag und der Altersversorgungstarifvertrag sollen nicht verändert werden. Des Weiteren hatten die Verleger für die Laufzeit der Tarifverträge jährliche Einmalzahlungen und für das letzte Jahr der Laufzeit eine maßvolle prozentuale Erhöhung der Tarifgehälter angeboten.

Für Berufseinsteiger denken die Verleger an eine neue Struktur des Gehaltstarifvertrags, um den veränderten Arbeitsweisen in den Redaktionen Rechnung zu tragen, wobei gleichzeitig die Gehaltssätze etwas abgesenkt werden sollen. Dies könnte, so Hundhausen, die eine Hälfte (7,5 Prozent) des erforderlichen tariflichen Änderungsbedarfs ausmachen. Weitere 7,5 Prozent sollen aus Veränderungen im Mantel- und im Altersversorgungstarifvertrag kommen. Mit diesen Vorschlägen wollen die Verleger auch einen Beitrag zur Stabilisierung des Flächentarifvertrags leisten.

Die Gewerkschaften haben hingegen jeden Versuch der Zeitungsverleger zu Reformen kategorisch abgelehnt. Sie wollen die bestehenden Tarifverträge fortschreiben.

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Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.

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